Schulordnung

Zusammen mit vielen anderen Kindern bin ich ein Schulkind der:

„ Kleinen Grundschule auf dem Lande“ in Altenhof

Es ist wichtig, dass wir den Alltag in unserer Schule so einrichten, dass

 

·          alle Schüler und Lehrer sich wohl fühlen können und gern zur Schule kommen

·         alle Zeichen, die wir geben und Wörter, die wir benutzen, freundlich und      

höflich sind

·         die Schwächeren geschützt werden und wir verantwortungsvoll, gewaltfrei und tolerant  miteinander umgehen

 

 

1.      Beginn und Ende des Schultages:

 

Betritt die Schule frühestens um 7.45 Uhr und sei spätestens um 8.20 Uhr

im Klassenraum.

Der Unterricht beginnt mit dem Klingeln um 8.30 Uhr

Verlasse nach dem Unterricht das Schulgelände. (Hortkinder Altenhof;

Schüler,  die in Altenhof wohnen)

Melde dich beim Lehrer ab, bevor du das Schulgebäude verlässt! Das gilt auch für alle Hortkinder.

Abholung der Kinder nur zu den bekannten Pausenzeiten, um das Klingeln an der Tür zu vermeiden.

Buskinder nehmen den erstmöglichen Bus und warten unter Aufsicht auf   dem  Pausenhof oder im Spielzimme

 

2.      Verhalten im Schulhaus:

 

Auf dem Flur wird nicht gerannt!

Sprich leise!

Achte auf Ordnung und Sauberkeit in allen Bereichen der Schule,

besonders in den Toiletten. Sie werden nur zu den ihnen zugedachten Zwecken aufgesucht. Die Türen werden nicht zugehalten. Wir benutzen grundsätzlich die Spülung und waschen uns die Hände!

Abfälle gehören in die entsprechenden Behälter.

In den kleinen Pausen, sowie in den Regenpausen halten wir uns im Klassenraum auf. In den Hofpausen gehen wir zügig auf den Schulhof!

  

Beachte die Benutzerordnung in den Fachräumen und im Essenraum!

Während des Mittagsessens sorgen wir für Ruhe und Ordnung. Vordrängeln, Schubsen und schlechte Tischmanieren stören die anderen Essenteilnehmer. Nach dem Essen werden die Tische abgewischt und die Stühle hoch gestellt.

Die Fenster im Schulhaus dürfen nur durch den Lehrer geöffnet werden.

Bei Feueralarm verlassen wir zügig, jedoch geordnet das Schulhaus und beachten die Alarmordnung!

 

3.      Verhalten auf dem Schulhof:

 

Spielgeräte stehen auf dem Flur zur Verfügung.

Die Nutzung des Sportplatzes erfolgt witterungsbedingt und nur nach Anweisung des aufsichtsführenden Lehrers.

Bei Problemen mit den Mitschülern wende dich an den aufsichtsführenden Lehrer!

Sorge dafür, dass alle Pflanzen, Bäume und Sträucher auf dem Schulhof, sowie im Schulhaus in Ruhe wachsen können.

Beachte an Schlechtwettertagen das Abklingelzeichen und gehe in den Klassenraum!

Untersagt sind eingeschaltete Handys, Spielekonsolen u.a. Spielsachen! Bei unerlaubtem Gebrauch werden die Gegenstände vom Lehrer eingesammelt und den Eltern ausgehändigt.

Für Gegenstände, die nicht in den Unterricht gehören, übernimmt jeder selbst die Verantwortung!

Wenn Kinder oder Eltern Kenntnis von möglichen Gefahren erhalten, sollen sie unverzüglich die Schule informieren!

 

 

Achte darauf:

 

·         mit dem Fahrrad, Inlinern sowie Skateboard wird auf dem Schulgelände nicht gefahren

·         mit Schneebällen und anderen Dingen wird nicht geworfen

·         Auf dem Schulgelände besteht generelles Rauchverbot!

 

 

Unterricht:

 

 Alle Schüler halten auch die festgelegten Klassenregeln ein, vor allem die Lernregeln.

Sie sind für einen erfolgreichen Abschluss des  jeweiligen Schuljahres wichtig:

 

·         Aufmerksamkeit, Fleiß, Konzentration, Mitarbeit

·         pünktliche Abrechnung aller Lernaufträge ( bei 3x vergessene HA-  Nacharbeit im Anschluss an den Unterricht; nach Benachrichtigung der Eltern)

·         Es werden keine Betrugsversuche und vorsätzliche Betrugsmöglichkeiten geduldet! D.h. Abgabe der Arbeit-Note 6 und Benachrichtigung der Eltern sowie Wiederholung der Arbeit.

 

 Sportunterricht:

 

·         Schüler können aus zwingenden Gründen ganz oder teilweise vom

Sport- oder Schwimmunterricht befreit werden.

·         Die Befreiung muss von Eltern schriftlich beantragt und begründet werden.

·         Nach 2 Wochen muss eine ärztliche  Bescheinigung vorliegen.

·         Günstig wäre es, an diesen Tagen generell auf Wertsachen und Schmuck zu verzichten.

·         Beachtet: 2 Paar Turnschuhe, lange und kurze Sportkleidung

·         Aus hygienischen Gründen werden die Sachen am Freitag mit nach Hause genommen; die Schwimmsachen am gleichen Tag!

 

Fahrräder:

 

Fahrräder sind auf dem Fahrradplatz abzustellen und anzuschließen. Bei Verlust bzw. Beschädigungen leistet die Schule keinen Schadenersatz. Zur Schadensregulierung benötigen Sie eine private Haftpflicht.

 

Entschuldigung bei Krankheit/ Anträge auf Freistellung:

 

·         Ist ein Kind durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren und zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht teilzunehmen, so ist die Schule hierüber sofort bis 8.30 Uhr durch die Eltern zu benachrichtigen.

·         Wird Ihr Kind nicht abgemeldet, gilt es als unentschuldigtes Fehlen.

·         Bei Beendigung des Fernbleibens teilen Sie bitte der Schule schriftlich den Grund  mit. Bei einem längeren Fernbleiben ist spätestens nach 2 Wochen eine Zwischenmitteilung vorzulegen.

·         Bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen.

·         Ist Ihr Kind Essenteilnehmer, denken Sie bitte auch an die sofortige Essenabmeldung.

·         Die Beurlaubung eines Schülers kann nur aus wichtigen Gründen und durch einen schriftlichen Antrag der Eltern erfolgen. Der Antrag ist rechtzeitig bei der Schule einzureichen, so dass eine angemessene Bearbeitungsfrist zur Verfügung steht.

·         Auch bei terminlich vereinbarten Arztbesuchen am Vormittag ist vor dem festgelegten Termin ein Freistellungsauftrag zu stellen.

·         Reise und Urlaubstermine gelten nicht als wichtiger Grund für eine Beurlaubung; Ausnahmeregelungen sind bei entsprechender Begründung möglich.

·         Für Beurlaubungen bis zu drei Tagen eines Schuljahres kann der Antrag an den Klassenlehrer erfolgen, ab dem vierten Tag ist der Antrag an die Schulleitung zu stellen.

 

 

Meldepflicht bei Infektionskrankheiten und Kopfläuse/Nissen

 

·         Bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten, insbesondere bei Befall von Nissen bzw. Kopfläusen, ist sofort die Schule zu benachrichtigen. Das Kind darf die Schule erst dann wieder besuchen, wenn eine ärztliche Bescheinigung der Unbedenklichkeit vorliegt.