"Kleine Grundschule auf dem Lande" - Was bedeutet das?

Auszug aus dem Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern:

 

Die Landesregierung hat 1996 mit dem Programm "Grundschule auf dem Lande" beschlossen, dass Schulen, deren Bestand aufgrund stark rückläufiger Schülerzahlen gefährdet ist, durch Teilnahme an diesem Programm fortbestehen können.

Auf der Grundlage des Schulentwicklungsplanes des Landkreises oder der kreisfreien Stadt kann der Schulträger bei der obersten Schulaufsichtsbehörde einen Antrag auf Beteiligung am Programm "Grundschule auf dem Lande" stellen.
Eine Grundschule, die für die Einzügigkeit vorgeschriebene Schülerzahl von mindestens 20 Schülern pro Jahrgangsstufe über mehrere Schuljahre nicht mehr erreicht, kann durch Bildung jahrgangsgemischter Klassen, bestehend aus Schülerinnen und Schülern zweier aufeinander folgender Jahrgangsstufen, erhalten werden.

Der Antrag enthält folgende Angaben:

  • Schulkonzeption mit Beschluss der Schulkonferenz zur Durchführung von jahrgangsstufenübergreifendem Unterricht über mehr als zwei Schuljahre,
  • amtliche Angaben zur Schülerzahlentwicklung für die folgenden vier Schuljahre,
  • vom zuständigen Schulverwaltungsamt des jeweiligen Landkreises bestätigte Angaben zu entstehenden Schulwegzeiten im Falle der Beschulung an einer anderen, in der Regel der nächstgelegenen Grundschule,
  • Angaben zur Bestandsfähigkeit der Schule (Auszug aus dem Schulentwicklungsplan des Landkreises) sowie Votum des Landkreises zur Antragstellung, 
  • Votum der zuständigen Schulaufsichtsbehörde.